Die Halter-Haftpflichtversicherung

Unter Haftpflicht versteht man die gesetzliche Verpflichtung, den Schaden zu ersetzen, den man einem anderen zugefügt hat, z.B. durch Fahrlässigkeit.

Bei Gebrauch des Luftfahrtzeuges sind Sie gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter aus Schäden außerhalb des Luftfahrtzeuges versichert.

Was wir versichern.

Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz für Motorflugzeuge, Drehflügler, Segelflugzeuge, Ultraleichtflugzeuge, Motorsegler, Frei- und Fesselballone, Drachen, Fallschirme, Gleitsegel und Flugmodelle. Die Haftpflicht aus dem Schleppen von Segelflugzeugen und/oder Reklamebändern durch Flugzeuge sowie aus dem Transport von Außenlasten durch Drehflügler ist im Versicherungsschutz enthalten.

Höchsthaftungs- und Versicherungssummen.

Die Höchsthaftungssummen sind in §37 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) geregelt. Versicherungspflicht besteht in Höhe dieser Haftungssummen (Erfolgshaftung).

Die Höchsthaftungssummen in der Erfolgshaftung richten sich nach dem maximalen Abfluggewicht des Luftfahrzeugs. Demnach haftet der Halter eines Luftfahrzeugs ohne Verschulden bis zu den Summenbegrenzungen des §37 LuftVG, bei nachgewiesenem Verschulden sogar unbegrenzt (§823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).

Höchstabflugmasse (kg)

Mindestversicherungssumme
Rechnungseinheiten

< 500

750.000

< 1.000

1.500.000

< 2.700

3.000.000

< 6.000

7.000.000

< 12.000

18.000.000

< 25.000

80.000.000

< 50.000

150.000.000

< 200.000

300.000.000

< 500.000

500.000.000

> 500.000

700.000.000

Im Bereich der Haftpflichtversicherungs-Bedingungen ist aufgrund von länderspezifischen Vorgaben eine Deckung dieser Risiken bis zu einer bestimmten Summe obligatorisch.